Warum brauchen wir Kampfrichter?


Für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Wettkampfes wird ein funktionsfähiges Kampfgericht benötigt. Das Kampfgericht wird in der Regel durch die teilnehmenden Vereine gestellt und die Anzahl der zu stellenden Kampfrichter hängt von der Anzahl der Meldungen ab. Je nach Wettkampf müssen wir zwischen 1 – 3 Kampfrichter für jeden Wettkampfabschnitt stellen.

 Wie setzt sich ein Kampfgericht zusammen?


Ein Kampfgericht besteht mindestens aus:

  • 1 Schiedsrichter
  • 1 Starter
  • 2 Auswerter
  • 1 Protokollführer
  • 1 Starter (gleichzeitig Schwimmrichter)
  • 1 Sprecher
  • 1 Zeitnehmer je Bahn
  • 1 Ersatzzeitnehmer
  • 3 Zielrichter (einer davon Zielrichterobmann),
  • 1 Wenderichter je 2 Bahnen
  • 1 Wenderichterobmann
  • 1 Schwimmrichter

also in der Summe aus mindestens 20 Kampfrichter bei 5 Schwimmbahnen.
Für eine schnellere Abwicklung wird das Zeitgericht oft doppelt besetzt, so dass je Bahn ein weiterer Kampfrichter (Zeitnehmer) notwendig wird. Bei einem Wettkampf mit 8 Bahnen sind das dann schon mal 31 Kampfrichter.

 Was ist die Voraussetzung für den Einsatz als Kampfrichter?


Der Einsatz als Kampfrichter setzt die Teilnahme an einem eintägigen Lehrgang voraus, in dem die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden. Man sollte auch mit den Schwimmstilen vertraut sein (optisch! Man kann ruhig Nichtschwimmer sein).
Das Mindestalter für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Wettkampfrichter beträgt 14 Jahre.

Nach Bestehen der Prüfung darf man als Zeitnehmer, Wenderichter, Zielrichter und Schwimmrichter eingesetzt werden (Gruppe Wettkampfrichter).

Die ersten drei Wettkampfeinsätze sind zum Üben unter der Anleitung erfahrener Kampfrichter. Danach ist man eigenständig tätig und erhält das Kampfrichterheft.

Eine Zusatzausbildung zum Starter (praktische Ausbildung), sowie zum Sprecher werden in speziellen Lehrgängen angeboten. Dabei ist für die Ausbildung zum Starter eine Lizenz der Gruppe Wettkampfrichter Voraussetzung.

Die nächste Stufe ist ein weiterer eintägiger Lehrgang zum Auswerter und Protokollführer (Gruppe Auswertung).

Den Abschluss bildet die Ausbildung zum Schiedsrichter (Gruppe Schiedsrichter). Bewerber, die eine Ausbildung als Schiedsrichter anstreben, müssen neben einer fachlichen und menschlichen Eignung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Besitz einer gültigen Kampfrichterlizenz mit den Gruppen Wettkampfrichter und Auswertung
  • die erfolgreiche zusätzliche Ausbildung zum Starter
  • der Nachweise von mindestens zehn Kampfrichtereinsätzen in der Gruppe Wettkampfrichter, sowie Einsätze als Starter und Auswerter in dem der Ausbildung zum Schiedsrichter unmittelbar vorangehendem Zeitraum von zwei Jahren.

Der Schiedsrichter leitet den Wettkampf und muss gewährleisten, dass dieser ordnungsgemäß abläuft.
Da sich die Wettkampfregeln ständig weiterentwickeln, müssen die Kampfrichter alle 3 Jahre eine Fortbildung besuchen.

 Warum sollte gerade ich das machen?


Je mehr Kampfrichter, desto weniger Einsätze je Kampfrichter. Sollte die Anzahl der Kampfrichter sinken, können leider nicht mehr genügend Wettkämpfe von uns besucht bzw. durchgeführt werden. Das wäre sehr schade.

 Was bringt mir das?


Der persönliche Erfolg ist individuell. Kinder unterstützen, Erfahrungen sammeln, Kontakte knüpfen und Spaß haben sind mögliche Motivationen. Sie können in Wettkämpfen ihr Erlerntes unter Beweis stellen. Alle Kampfrichter von der SSG Neptun Germering sind bestimmt gerne bereit, ihre Erfahrungen Ihnen mitzuteilen.
Interesse?

Sollten Sie Fragen bezüglich Kampfrichter beim SSG Neptung Germering haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank!
Klaus.Vaitl@web.de